Jüdische Einwohner sind in Uelzen erst seit Anfang des 19.Jahrhunderts nachzuweisen; in den Jahrhunderten zuvor durften sich Juden nicht in der überregional bedeutenden Handelsstadt dauerhaft niederzulassen. Nur während der zweimal im Jahr abgehaltenen Freimärkte war jüdischen Händlern kurzzeitig ein Aufenthalt in Uelzen erlaubt. Hinter diesen restriktiven Maßnahmen stand vor allem das Krameramt, das sich durch den von Juden betriebenen Handel in seiner Tätigkeit bedroht sah und dies durch striktes Handeln durchzusetzen versuchte; bis 1843 galt das Privileg des Krameramtes.

So hieß es in einem Schreiben des Krameramtes aus dem Jahre 1711:

„ … Außer den öffentlichen Jahrmärkten solle … so wenig in der Stadt alß denen Vorstädten frembde Crahmer Savogarden*[ reisende Händler aus Savoyen] oder frembde Juden mit ihren Wahren geduldet, Vielweniger damit Zu Hausiren ihnen erlaubet werden, Würde aber einer gefunden der Hierinnen sich Versehen, der soll Verwarnet werden, will er sich denn nicht warnen lassen, soll er nach Vorgängiger Obrigkeitlicher Erkäntniße seiner Wahren Verlustig seyn. …”

Zahlreiche Erlasse gegen das „Betteljudentum“ und umherziehende jüdische Händler waren auch für Uelzen gültig. Dem Ellenwaren- und Landproduktenhändler Levy A. Benjamin aus Bleckede wurde 1813 der erste Schutzbrief für Uelzen ausgestellt; doch auch noch 20 Jahre später lebten nur zwei jüdische Familien in Uelzen. Nachdem sich die Rechtsverhältnisse der Juden 1842 geändert hatten, bestand für sie u.a. die Möglichkeit, ‚Vollbürger’ der Stadt zu werden; seit 1843 leisteten in Uelzen lebende Juden dort ihren Bürgereid.

Um 1830 hatten sich die in der Region um Uelzen lebenden Juden zu dem „Synagogenverband Uelzen“ zusammengeschlossen; diesem gehörten Bevensen, Bienenbüttel, Ebstorf und Suderburg an. In den genannten Dörfer lebten jedoch nur sehr wenige Juden, die zumeist ihre Waren auf dem Markt in Uelzen anboten.

Gottesdienste wurden in einem Betraum in Privathäusern, z.B. in einem Hinterhaus in der Schuhstraße abgehalten; der zuletzt genutzte Raum befand sich vermutlich in der Alewinstraße im Wohnhaus des Lehrers Hirsch Bachenheimer, der mehr als ein halbes Jahrhundert die Uelzener Lehrerstelle innehatte; verbunden war diese Stelle mit dem Kantoren- und Schächteramt. Einen eigenen Synagogenbau hat es in Uelzen zu keiner Zeit gegeben. In Anbetracht der wenigen Kinder existierte in Uelzen auch keine regelrechte jüdische Elementarschule; Religionsunterricht wurde privat organisiert.

Dagegen besaß die kleine jüdische Gemeinde am Ende der Niendorfer Straße ein Bestattungsgelände, das ein wohlhabender Kaufmann 1849 erworben hatte und es der Gemeinde als Schenkung überließ. Durch Zukauf wurde das Gelände später auf ca. 1.100 m² vergrößert.

Seit 1855 war Bergen a. d. Dumme der Synagogengemeinde Uelzen angeschlossen.

Dietrich Banse

Zur Person: *6.April 1945, Studium an der Pädagogischen Hochschule Lüneburg, Lehrer von 1971-2008. Gründungsmitglied der Geschichtswerkstatt Uelzen e.V. Schwerpunkte: Geschichte der Uelzener Juden, Uelzen in der Zeit zwischen 1918 – 1945. Sowie Mitarbeit in anderen regionalen Geschichtsvereinen.